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Wertermittlung

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Beschluss, BVerwG 9 B 18.07 vom 12.07.2007

Rechtsgebiete:GG, FlurbG
Schlagworte:Flurbereinigung, Wertermittlung, Wertsteigerung, Wertzuwachs, Einlagegrundstück, Altbesitz, vorläufige Besitzeinweisung, neuer Rechtszustand, Ausführungsanordnung, Flurbereinigungsplan, längerer Zeitraum, Zwischenzeit, Chance, Verfassungsmäßigkeit, Eigentumsgarantie, Inhalts- und Schrankenbestimmung
Stichwort:Wertermittlung
Leitsatz:Mit der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG ist es vereinbar, dass im Rahmen der wertgleichen Abfindung der Teilnehmer eines Flurbereinigungsverfahrens eine eventuelle Wertsteigerung des Einlagegrundstücks im Zeitraum zwischen der vorläufigen Besitzeinweisung (§ 44 Abs. 1 Satz 4 FlurbG) und dem in der Ausführungsanordnung zum Flurbereinigungsplan bestimmten Eintritt des neuen Rechtszustands (§ 44 Abs. 1 Satz 3, § 61 Satz 2 FlurbG) nicht zugunsten des Alteigentümers berücksichtigt wird. Das gilt auch dann, wenn sich dieser Zeitraum über mehrere Jahre erstreckt (hier rund elf Jahre).
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 9 B 18.07



BVERWG – Beschluss, BVerwG 10 B 11.06 vom 06.11.2006

Rechtsgebiete:LwAnpG, SachenRBerG, BauGB, WertV
Schlagworte:Bodenordnungsverfahren, Bodenwert, Wertermittlung, Verkehrswert, Vergleichswert, Gebäudeeigentümer, Komplettierungskauf
Stichwort:Wertermittlung
Leitsatz:Bei der Bewertung eines mit Gebäudeeigentum belasteten Grundstücks in einem Bodenordnungsverfahren nach § 60 LwAnpG ist die mit der Bebauung realisierte Grundstücksnutzung ebenso wenig zu berücksichtigen wie die Bebauung als solche.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 10 B 11.06

OLG-FRANKFURT – Urteil, 24 U 55/05 vom 11.11.2005

Rechtsgebiete:AHB
Schlagworte:Hausratversicherung, Versicherung, Versicherer, Versicherungsnehmer, Versicherungsschutz, Wertermittlung, Aufklärungspflicht, Prämien, Unterversicherung
Stichwort:Wertermittlung
Leitsatz:1. Zur vorvertraglichen Aufklärungspflicht des Versicherers: In der Anbahnung eines nicht durch besondere, die Beurteilung erschwerende Umstände gekennzeichneten Hausratversicherungsverhältnisses ist es in erster Linie Sache des Versicherungsnehmers selbst, den Wert der zu versichernden Sachen einzuschätzen und so für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen.

2. Die tatsächliche Übernahme von Maßnahmen der Wertermittlung kann allerdings eigene Pflichten des Versicherers und damit Verantwortung des Versicherers für das Ergebnis der Wertermittlung begründen.

3. Ist dem Hausratversicherer wegen einer Verletzung seiner vorvertraglichen Aufklärungspflichten der Einwand der Unterversicherung versagt, dann muss der Versicherungsnehmer sich die ersparte Prämiendifferenz unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der Vorteilsausgleichung anrechnen lassen.

4. Auszugehen ist hierbei von der fiktiven Höhe der Prämien bei einem dem wirklichen Wert der zu versichernden Sachen entsprechenden Versicherungsumfang.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 24 U 55/05

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 9 C 11309/04.OVG vom 15.12.2004

Rechtsgebiete:FlurbG, WertV
Schlagworte:Flurbereinigung, Wertermittlung, Rohbauland, Bauerwartungsland, begünstigtes Agrarland, vorübergehende Nachteile, Grenzabstand, Besetzung der Spruchstelle, Spruchstelle, Besetzung, Landwirt, ehrenamtlicher Beisitzer
Stichwort:Wertermittlung
Leitsatz:1. Bei landwirtschaftlich genutzten Grundstücken begründet ein Sonderwert, der nur aus der Nähe zur Ortslage und dem Erwerbsinteresse von Grundstücksnachbarn herzuleiten ist, keine Abweichung von der Regelbewertung nach dem landwirtschaftlichen Nutzwert.

2. Wenn die Grenzabstände nach dem Nachbarrechtsgesetz nicht eingehalten sind, kann von einer Beeinträchtigung des Nachbargrundstückes ausgegangen werden, die bei der Wertermittlung grundsätzlich zu berücksichtigen ist, jedoch so gering sein kann, dass eine Einstufung in eine andere Bodenklasse nicht gerechtfertigt ist.

3. Ein Minderwert, der durch vorübergehende und leicht zu behebende Umstände entsteht, ist nicht bei der Wertermittlung zu berücksichtigen. Vielmehr kommt ein Ausgleich nach § 51 FlurbG in Betracht.

4. Die Mitwirkung von Landwirten als ehrenamtliche Beisitzer an Entscheidungen der Spruchstelle für Flurbereinigung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 9 C 11309/04.OVG


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