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Wertberichtigung

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Beschluss, III B 168/07 vom 29.05.2009

Rechtsgebiete:FGO
Stichwort:Wertberichtigung
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: BFH - Beschluss, III B 168/07



BFH – Urteil, I R 61/07 vom 08.10.2008

Rechtsgebiete:KStG, EStG
Schlagworte:Verdeckte Gewinnausschüttung an dem Gesellschafter nahe stehende Kapitalgesellschaft - vGA und formeller Bilanzzusammenhang - Wahlrechtsausübung bei nichtiger Handelsbilanz
Stichwort:Wertberichtigung
Leitsatz:1. Eine vGA an eine dem Gesellschafter nahe stehende Kapitalgesellschaft setzt nicht voraus, dass der Gesellschafter in der vorteilsgewährenden oder der empfangenden Kapitalgesellschaft eine beherrschende Stellung innehat.

2. Wurde eine durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste, nicht vollwertige Darlehensforderung im Jahr der Darlehensgewährung fehlerhaft nicht wertberichtigt und wird die Wertberichtigung aufgrund des Grundsatzes des formellen Bilanzzusammenhangs in einem nachfolgenden Veranlagungszeitraum nachgeholt, so kann die Nachholung in dem nachfolgenden Veranlagungszeitraum zu einer vGA führen.

3. Reicht der Steuerpflichtige mit der Steuererklärung zunächst einen formnichtigen Jahresabschluss ein und ersetzt er diesen später durch einen wirksamen Jahresabschluss, ist für die Übereinstimmung der steuerlichen mit der handelsrechtlichen Wahlrechtsausübung nach § 5 Abs. 1 Satz 2 EStG auf den wirksamen Jahresabschluss abzustellen.
Volltext: BFH - Urteil, I R 61/07

BFH – Urteil, I R 85/07 vom 17.07.2008

Rechtsgebiete:EStG
Schlagworte:Voraussetzungen und Zulässigkeit einer Bilanzänderung - Nachträgliche Bildung einer Rückstellung für die zukünftigen Kosten der Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen nach höchstrichterlicher Klärung der Rechtslage
Stichwort:Wertberichtigung
Leitsatz:1. War ein Bilanzansatz im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung rechtlich vertretbar, erweist er sich aber im weiteren Verlauf als unrichtig, so kann er unter den Voraussetzungen des § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG geändert werden.

2. Ein enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang zwischen einer Bilanzänderung nach § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG und einer Bilanzberichtigung nach § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG besteht jedenfalls dann, wenn sich beide Vorgänge auf dieselbe Bilanz beziehen und die Änderung der Bilanz unverzüglich nach der Bilanzberichtigung begehrt wird (Anschluss an BFH-Urteil vom 31. Mai 2007 IV R 54/05, BFHE 218, 188, BStBl II 2008, 665).

3. Besteht Streit über die Zulässigkeit einer Bilanzänderung, so muss der Unternehmer nicht schon mit dem Antrag auf Bilanzänderung eine geänderte Bilanz aufstellen, wenn er den Streit gerichtlich klären lassen will. Er ist vielmehr berechtigt, zunächst diese Klärung zu betreiben und ggf. im Anschluss daran seine Bilanz entsprechend zu ändern (Anschluss an BFH-Urteil vom 27. September 2006 IV R 7/06, BFHE 215, 172, BStBl II 2008, 600; Abgrenzung vom Senatsurteil vom 13. Juni 2006 I R 84/05, BFHE 214, 178, BStBl II 2007, 94).
Volltext: BFH - Urteil, I R 85/07

BFH – Beschluss, I B 16/08 vom 15.07.2008

Rechtsgebiete:FGO, KStG 2002 i.d.F. des SEStEG
Schlagworte:Bilanzielle Behandlung des Körperschaftsteuerguthabens nach § 37 KStG
Stichwort:Wertberichtigung
Leitsatz:Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass sowohl die Aktivierung als auch die Wertberichtigung des Anspruchs auf Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens in zehn gleichen Jahresbeträgen bei der Einkommensermittlung zu neutralisieren sind (Bestätigung des BMF-Schreibens vom 14. Januar 2008, BStBl I 2008, 280).
Volltext: BFH - Beschluss, I B 16/08


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