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Wertausgleich für Instandsetzung und Modernisierung

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BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 22.04 vom 19.05.2005

Rechtsgebiete:VermG
Schlagworte:Restitution, Wertausgleich für Instandsetzung und Modernisierung, Kostennachweis, Kostenschätzung, Schätzung des Gerichts, Schätzung der Behörde, Grundlage der Kostenschätzung, Abschläge für Wertverzehr, mehrjährige Baumaßnahme, Berechnung der Abschläge bei mehrjährigen Baumaßnahmen
Stichwort:Wertausgleich für Instandsetzung und Modernisierung
Leitsatz:Das Verwaltungsgericht ist im Regelfall nicht zu einer eigenständigen Schätzung der Kosten für eine Bebauung, Modernisierung oder Instandsetzung nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VermG befugt.

Die Abschläge nach § 7 Abs. 1 Satz 3 VermG beginnen bei einer mehrjährigen Baumaßnahme erst mit dem Jahr der Beendigung der Baumaßnahme.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 22.04




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