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Wertansatz bei Verschmelzung mehrerer Gesellschaften

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 15 W 268/01 vom 18.03.2003

Rechtsgebiete:KostO
Schlagworte:Wertansatz bei Verschmelzung mehrerer Gesellschaften
Stichwort:Wertansatz bei Verschmelzung mehrerer Gesellschaften
Leitsatz:Werden mehrere rechtlich voneinander unabhängige Verschmelzungen in einer Urkunde beurkundet, weil der aufnehmende Rechtsträger bei jeder Verschmelzung derselbe war, sind die Werte der einzelnen Verschmelzungen gem. § 44 Abs. 2 a KostO zusammen zu zählen, wobei der Höchstwert des § 39 Abs. 4 KostO mehrfach anfallen kann. Eine nochmalige Kappung der Summe dieser Werte gem. § 39 Abs. 4 KostO scheidet aus.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 15 W 268/01




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