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Wert der Klage des Bauherrn gegen einen zugunsten des Nachbarn ergangenen Widerspruchsbescheid

Entscheidungen der Gerichte




BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 26 C 04.939 vom 30.09.2004

Rechtsgebiete:GKG
Schlagworte:Baurecht, Streitwertbeschwerde, Wert der Klage des Bauherrn gegen einen zugunsten des Nachbarn ergangenen Widerspruchsbescheid
Stichwort:Wert der Klage des Bauherrn gegen einen zugunsten des Nachbarn ergangenen Widerspruchsbescheid
Leitsatz:Klagt der Bauherr gegen einen Bescheid, durch den auf den Widerspruch Drittbetroffener die ihm erteilte Baugenehmigung aufgehoben wird, so ist der Streitwert nicht in entsprechender Anwendung von § 14 Abs. 2 Satz 1 GKG a.F. (nunmehr § 47 Abs. 2 Satz 1 GKG i.d.F. des KostRMoG vom 5.5.2004 BGBl I S. 718) durch den Wert des Interesses der Drittbetroffenen an der Aufhebung der Baugenehmigung begrenzt (a.A. 20. Senat des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs, Beschluss vom 18.9.2002 - 20 C 02.1735 BayVBl. 2003, 636).
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 26 C 04.939




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