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Werkvertrag

Entscheidungen der Gerichte

BFH – Urteil, IV R 10/06 vom 19.02.2009

Bei der Prüfung, ob eine Tätigkeit wie z.B. die Errichtung von Gebäuden als nachhaltig anzusehen ist, sind die Vertragsleistungen eines Generalunternehmers dem Auftraggeber jeweils gesondert als Einzelaktivitäten zuzurechnen.

BFH – Urteil, III R 82/06 vom 30.10.2008

Auf Datenträgern (hier: CDs) in Form von Zahlenkolonnen gespeicherte Koordinaten des Gebäudebestandes der Bundesrepublik (sog. Geopunkte) sind immaterielle Wirtschaftsgüter, für deren Anschaffung keine Investitionszulage gewährt wird.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 19 U 280/07 vom 09.04.2008

Ein Vertragsverhältnis über Lieferung und Montage einer Einbauküche nach einem auf dem Grundriss der Küche abgestellten Einbauplan unterliegt dem Recht des Werkvertrages.

BAG – Beschluss, 1 ABR 77/06 vom 18.03.2008

Die teilweise Stilllegung eines Betriebs ist keine Spaltung iSv. § 111 Satz 3 Nr. 3 BetrVG.

BFH – Urteil, IX R 45/07 vom 15.01.2008

Erhaltungsaufwendungen sind auch dann Werbungskosten des Steuerpflichtigen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, wenn sie auf einem von einem Dritten im eigenen Namen, aber im Interesse des Steuerpflichtigen abgeschlossenen Werkvertrag beruhen und der Dritte dem Steuerpflichtigen den Betrag zuwendet (Bestätigung des BFH-Urteils vom 15. November 2005 IX R 25/03, BFHE 211, 318, BStBl II 2006, 623; gegen BMF-Schreiben vom 9. August 2006, BStBl I 2006, 492).

BFH – Urteil, IV R 49/05 vom 29.11.2007

1. Entgelte für die Pensionspferdehaltung gehören in der Regel zu den bei der Gewinnermittlung nach § 13a EStG gesondert zu erfassenden Erträgen, die durch den Grundbetrag nicht abgegolten werden. Werden neben der Überlassung eines Stallplatzes weitere Leistungen erbracht und handelt es sich dabei um eine einheitlich zu beurteilende Gesamtleistung, gehört diese zu den Dienstleistungen und vergleichbaren Tätigkeiten i.S. des § 13a Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 EStG.

2. Wenn sich die Leistung des Landwirts im Wesentlichen auf die Vermietung des Stallplatzes beschränkt, können die Einnahmen nach § 13a Abs. 3 Nr. 4 EStG dem Grundbetrag hinzuzurechnen sein.

3. Andererseits kann von einer gesonderten Erfassung des Gewinns abzusehen sein, wenn sich die Leistungen des Landwirts im Wesentlichen auf die Überlassung der Futtergrundlage --z.B. durch Weidenutzung-- beschränken.

BFH – Urteil, I R 76/05 vom 04.04.2007

1. Eine Forschungseinrichtung finanziert sich nicht überwiegend aus Zuwendungen der öffentlichen Hand oder Dritter oder aus der Vermögensverwaltung, wenn die Einnahmen aus Auftrags- oder Ressortforschung mehr als 50 v.H. der gesamten Einnahmen betragen.

2. Ob in diesem Fall die Auftragsforschung in einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu erfassen ist, oder die Steuerbefreiung insgesamt verloren geht, ist danach zu beurteilen, ob die Auftragsforschung der eigenen Forschung dient oder als eigenständiger Zweck verfolgt wird.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 15 U 36/06 vom 07.03.2007

Beim Erwerb von Altbauten ist Werkvertragsrecht anwendbar, wenn der Erwerb des Grundstücks mit einer Herstellungsverpflichtung verbunden ist. Übernimmt der Veräußerer vertraglich Bauleistungen, die insgesamt mit Neubauarbeiten vergleichbar sind, haftet er nicht nur für die ausgeführten Umbauarbeiten, sondern auch für die Altbausubstanz nach den Gewährleistungsregeln des Werkvertrages.

BAG – Urteil, 8 AZR 431/06 vom 15.02.2007

Nutzt ein Auftragnehmer zur Durchführung der Ausbein-, Zerlege- und Schlachtarbeiten die ihm vom Inhaber des Schlachthofs zur Verfügung gestellten technischen Einrichtungen, macht deren Einsatz den eigentlichen Kern des zur Wertschöpfung erforderlichen Funktionszusammenhangs aus. Darin ist die wirtschaftliche Einheit zu sehen. Führt der neue Auftragnehmer die Schlachtarbeiten ohne zeitliche Unterbrechung unverändert wie der bisherige Auftragnehmer fort, ist von einem Betriebsübergang auszugehen.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 5 U 70/06 vom 05.12.2006

1. Für den Fall einer nicht prüfbaren Schlussrechnung tritt die Fälligkeit einer Werklohnforderung, die auf der Grundlage einer nicht prüffähigen Rechnung erhoben wird, u.a. (dennoch) ein, wenn das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt wird und keine Beanstandungen zur Prüffähigkeit (mehr) erhoben werden.

2. Die bloße Abzeichnung von Stundenlohn-/Tagelohnzetteln genügt für die Annahme einer nachträglich - stillschweigend (konkludent) getroffenen - Vereinbarung zur Stundenlohnbezahlung nicht.

THUERINGER-OVG – Urteil, 4 N 574/98 vom 21.06.2006

1. Ein Zweckverband ist nach der Thüringer Rechtslage weder verpflichtet, die verschiedenen räumlich und technisch voneinander getrennten Abwasserbeseitigungsanlagen im Verbandsgebiet mit unterschiedlicher technischer Ausstattung und Reinigungsleistung als getrennte Einrichtungen zu führen, noch ist er zur Trennung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung in eine Schmutz- und eine Niederschlagswasserentsorgungseinrichtung oder in eine zentrale und eine dezentrale Abwasserbeseitigungseinrichtung verpflichtet. Unterschiede in der Art und Weise der Abnahme des Abwassers, die eine unterschiedliche Inanspruchnahmemöglichkeit der Entwässerungseinrichtung zur Folge haben, müssen ggf. innerhalb der einheitlichen Gesamteinrichtung durch die Abstufung der Beitrags- und Gebührensätze berücksichtigt werden.

2. Einer beitragsfähigen Herstellung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung steht nicht entgegen, dass in Teilbereichen des Einrichtungsgebietes schon vor 1993 und zu DDR-Zeiten eine funktionsfähige Entwässerungsanlage vorhanden war oder dass sich die Ausbaumaßnahmen nach dem Planungskonzept des Einrichtungsträgers nicht auf sämtliche von der öffentlichen Entwässerungseinrichtung erfassten Entwässerungsanlagen erstrecken.

3. Maßgeblich für die Rechtmäßigkeit des Beitragssatzes ist nach der Thüringer Rechtslage allein, dass der satzungsrechtlich festgelegte Beitragssatz nicht gegen das Aufwandsüberschreitungsverbot verstößt, also im Ergebnis nicht nur geringfügig überhöht ist (Fortführung der Senatsrechtsprechung zur Ergebniskontrolle im Gebührenrecht, Urteil vom 12.12.2001 - 4 N 595/94).

4. Unter dem beitragsfähigen Investitionsaufwand für die Herstellung einer öffentlichen Einrichtung im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 ThürKAG sind nur die dem Einrichtungsträger tatsächlich entstandenen Herstellungskosten nach dem Nominalwertprinzip zu verstehen. Weder bei den auf vertraglicher Basis von Erschließungsträgern errichteten und vom Einrichtungsträger kostenfrei übernommenen Anlagenwerten noch bei den Einnahmedefiziten durch einen vollständigen oder teilweisen vertraglichen Verzicht des Einrichtungsträgers auf eine Beitragserhebung bzw. durch die auf einen überörtlichen Anlagenteil reduzierten Beitragsablösungen handelt es sich um beitragsfähigen Investitionsaufwand.

5. Übernommene Altverbindlichkeiten für die Übernahme von bereits zu DDR-Zeiten errichteten Anlagenteilen können als Investitionsaufwand beitragsfähig sein, wenn sie sich der konkreten beitragsfähigen Maßnahme zuordnen lassen.

6. Zur Beitragsabstufung als Maßstabsregelung.

7. Zu den rechtlichen Anforderungen an eine Tiefenbegrenzungsregelung nach Maßgabe Thüringer Landesrechts (Fortführung der Senatsrechtsprechung im Urteil vom 18.12.2000 - 4 N 472/00) und zum Vorrang von Satzungen nach § 34 Abs. 4 BauGB.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 8 U 131/05 vom 24.04.2006

Die rechtliche Einordnung eines Projektsteuerungsvertrags folgt aus dem Schwerpunkt der vom Projektsteuerer übernommenen Aufgaben. Übernimmt der Projektsteuerer Verpflichtungen im Sinne eines Generalmanagements bzw. einer Qualitätskontrolle, so spricht dies für ein Einordnung unter werkvertraglichen Gesichtspunkten.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 4 U 136/04 vom 29.03.2006

Eine konkludente Abnahme setzt voraus, dass der Besteller das hergestellte Werk körperlich hinnimmt und zu erkennen gibt, dass er die Leistung als in der Hauptsache dem Vertrag entsprechend annimmt (st. Rspr., vgl. BGHZ 132, 96,100). Dies kann durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme des Werkes geschehen. Dabei kann jedoch die erste feststellbare Nutzungshandlung allein noch nicht als Abnahme gewertet werden; es ist vielmehr eine gewisse Nutzungsdauer erforderlich, vor deren Ablauf die Billigung des Werkes richtigerweise nicht zu erwarten ist (BGH NJW 1985, 731, 732).

BGH – Urteil, III ZR 61/05 vom 02.02.2006

Zur Auslegung eines Vertrags als Dienstvertrag oder Arbeitnehmerüberlassungsvertrag.

LAG-HAMM – Urteil, 8 Sa 1055/05 vom 26.01.2006

Zur Verwirkung des Rechts, sich im Zusammenhang mit der Berechnung von Ruhegeldansprüchen auf Vorbeschäftigungszeiten wegen unzulässiger Arbeitnehmerüberlassung zu berufen.

BFH – Urteil, IV R 65/04 vom 01.12.2005

1. Eine GbR, die ein zuvor erworbenes Grundstück mit einer noch von ihr zu errichtenden Einkaufspassage veräußert, verlässt nicht nur den Bereich der privaten Vermögensverwaltung, sondern kann unter weiteren Umständen auch das in § 15 Abs. 2 EStG geforderte Merkmal der Nachhaltigkeit erfüllen.

2. Sie ist jedenfalls dann nachhaltig tätig, wenn sie (kumulativ) in unbedingter Veräußerungsabsicht eine Bauplanung für das Grundstück hat erstellen lassen, im Interesse der potentiellen Erwerber Mietverträge abgeschlossen, bei Gesamtbaukosten von rd. 12 Mio. DM und einem Gewinn von fast 4 Mio. DM mehrere Bauunternehmer beauftragt und sich zur Gewährleistung für Baumängel sowie zur Zahlung von Schadensersatz für Mietausfälle bei nicht rechtzeitiger Fertigstellung verpflichtet hat.

3. Unter diesen Umständen ist auch das Merkmal der Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr gegeben.

BFH – Urteil, IX R 25/03 vom 15.11.2005

Schließt ein Dritter im eigenen Namen einen Werkvertrag über Erhaltungsarbeiten am vermieteten Grundstück des Steuerpflichtigen ab und leistet er die vereinbarte Vergütung, so kann der Steuerpflichtige diesen Aufwand auch dann bei seinen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten abziehen, wenn der Dritte dem Steuerpflichtigen den Betrag zuwendet.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 7 U 189/03 vom 28.09.2005

Die vergessene förmliche Abnahme führte im Falle der erfolgten Zahlung der Rechnungssumme dazu, dass ein stillschweigender Verzicht auf die vereinbarte Förmlichkeit der Abnahme vorlag und eine stillschweigende Abnahme durch schlüssiges Verhalten anzunehmen ist.

BFH – Urteil, II R 49/04 vom 21.09.2005

1. Die durch die Annahme eines einheitlichen --sowohl den Verkauf eines bestimmten Grundstücks als auch die Errichtung eines bestimmten Gebäudes umfassenden-- Angebots ausgelöste Indizwirkung für das Vorliegen eines engen sachlichen Zusammenhangs zwischen Kauf- und Bauvertrag im Sinne der Grundsätze zum einheitlichen Leistungsgegenstand gilt auch dann, wenn auf der Veräußererseite mehrere Personen auftreten.

2. Ein einheitliches Angebot im vorbezeichneten Sinne kann auch dann gegeben sein, wenn die bis (annähernd) zur Baureife gediehene Vorplanung inhaltlich maßgebend von der Erwerberseite mit beeinflusst oder gar veranlasst worden ist (Änderung der Rechtsprechung).

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Beschluss, 2 Ta 189/05 vom 19.09.2005

Das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses ist trotz der Bezeichnung des Vertrags als "Freier Mitarbeitervertrag" zu bejahen, wenn die Mitarbeiterin Dienste schuldet, ihr die einzelnen Aufgaben zugewiesen werden, ihre Zusammenarbeit mit anderen Mitarbeitern koordiniert wird und sie an einem bestimmten Ort eingesetzt wird, wo sie die dort geltenden Bürozeiten zu beachten hat.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 12 U 241/03 vom 15.09.2005

Ein lediglich optischer Mangel begründet in der Regel keinen Anspruch auf Neuherstellung des gesamten Werkes, da ein solches Verlangen unverhältnismäßig ist. Die Neuherstellung der Dachflächen zur Beseitigung des grünlichen Algenbewuchses ist unverhältnismäßig, weil der Vorteil der Farbänderung völlig außerhalb jeder Relation zu dem damit einhergehenden Aufwand steht.

BGH – Beschluss, 5 StR 16/02 vom 09.08.2005

1. Ein Vermögensschaden kann bei einem Eingehungsbetrug auch dann vorliegen, wenn - wie vom Täter gewollt - das Opfer vorleistet und damit eine Sicherung für die Realisierung des eigenen Anspruchs aufgibt.

2. Der Grundsatz der Massesicherung (§ 64 Abs. 2 GmbHG) berührt nicht die Strafbarkeit nach § 266a Abs. 1 StGB, wenn ein Verantwortlicher, der bei Insolvenzreife die fehlende Sanierungsmöglichkeit erkennt, das Unternehmen weiter führt, ohne einen Insolvenzantrag zu stellen (im Anschluss an BGHSt 47, 318; 48, 307).

BGH – Beschluss, 5 StR 67/05 vom 09.08.2005

1. Ein Vermögensschaden kann bei einem Eingehungsbetrug auch dann vorliegen, wenn - wie vom Täter gewollt - das Opfer vorleistet und damit eine Sicherung für die Realisierung des eigenen Anspruchs aufgibt.

2. Der Grundsatz der Massesicherung (§ 64 Abs. 2 GmbHG) berührt nicht die Strafbarkeit nach § 266a Abs. 1 StGB, wenn ein Verantwortlicher, der bei Insolvenzreife die fehlende Sanierungsmöglichkeit erkennt, das Unternehmen weiter führt, ohne einen Insolvenzantrag zu stellen (im Anschluss an BGHSt 47, 318; 48, 307).

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 217/03 vom 05.07.2005

Eine unrichtige Sachbehandlung im Sinn von § 16 Abs.1 KostO liegt vor, wenn in einem Bauwerkvertrag eine Abwicklung über Notaranderkonto vorgesehen ist, obwohl die zu Grunde liegende Regelung der Zahlungsmodalitäten unwirksam ist, weil sie gegen das AGBG verstößt.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 1 U 172/04 vom 25.05.2005

Ist die Werkleistung abgenommen, muss der Auftraggeber zu schlüssigen Begründung seines Vertragsstrafenanspruchs vortragen, sich die Vertragsstrafe rechtzeitig vorbehalten zu haben (Anschluss an BGH BauR 1977, 280).

OLG-FRANKFURT – Urteil, 15 U 89/99 vom 14.04.2005

1. Der Werkunternehmer muss einen Verstoß gegen die Regeln der Technik auch dann vertreten, wenn die fehlerhafte Ausführung auf eine ausdrückliche Anweisung des Bestellers zurückgeht, er den Besteller aber nicht über den Regelverstoß beraten hat.

2. Die Höhe der Schadensgrenze kann zwar auch nach dem bekannten merkantilen Minderwert des Werkes bemessen werden, der Auftraggeber des Werkunternehmers ist hierauf aber nicht beschränkt, sondern wird auch durch § 633 Abs. 2 Satz 2 BGB grundsätzlich nicht daran gehindert, als Schadensersatz die Kosten der Mängelbeseitigung zu verlangen. In diesen Fällen kann dem Unternehmer eine entsprechende Anwendung des § 251 Abs. 2 BGB helfen.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 1 U 235/04 vom 11.04.2005

1. Vereinbaren die Parteien eines Werkvertrages einen Sicherheitseinbehalt, ist der Werklohn stillschweigend in entsprechender Höhe gestundet.

2. Macht der Auftragnehmer von dem ihm eingeräumten Recht Gebrauch, den Sicherheitseinbehalt des Auftraggebers durch eine Gewährleistungsbürgschaft abzulösen, wird sein Vergütungsanspruch (auch) in Höhe des Sicherheitseinbehaltes fällig.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 26 U 56/04 vom 17.02.2005

Mit der Eingliederung des Zahnersatzes beim Patienten kommt es regelmäßig zur Abnahme der Werkleistung des Zahntechnikers durch den Zahnarzt.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 23 U 210/00 vom 03.11.2004

1. Zum Schadenersatz nach Kündigung eines Werkvertrages (hier: Fertigstellung eines Bausatzes über ein Ultraleicht-Flugzeug)

2. Zu den Voraussetzungen einer zur Anwendung des § 326 BGB a.F. führenden Erfüllungsverweigerung

3. Zur Haftung für entfernte Mangelschäden nach pVV

BGH – Urteil, III ZR 169/04 vom 14.10.2004

Die Rückgriffsbeschränkung in Art. 34 Satz 2 GG auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gilt nicht für als Verwaltungshelfer herangezogene selbständige private Unternehmer.

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