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Werkstudentenprivileg

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BAG – Urteil, 9 AZR 306/00 vom 20.08.2002

Rechtsgebiete:SGB IV, SGB V, SGB VI, AFG, HRG, DRiG, JAO Berlin
Schlagworte:Werkstudentenprivileg - Freiversuch
Stichwort:Werkstudentenprivileg
Leitsatz:Die im Sozialrecht begründete Versicherungs- und Beitragsfreiheit von Personen, die "während der Dauer ihres Studiums als ordentliche Studierende einer Hochschule ... gegen Entgelt beschäftigt werden", endet nicht ohne weiteres, wenn der Beschäftigte nach dem erfolgreichen Bestehen der ersten juristischen Staatsprüfung sein Studium fortsetzt, um durch eine Wiederholungsprüfung eine Notenverbesserung zu erreichen.
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 306/00




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