Ist ein Sanierungstarifvertrag unter die Bedingung der persönlichen Begleitung des Sanierungskonzeptes durch einen namentlich benannten externen Unternehmensberater gestellt, so ist die Bedingung nicht erfüllt, wenn diese Aufgabe über mehrere Monate hinweg stattdessen von einem Vorstandsmitglied des zu sanierenden Unternehmens wahrgenommen wird, und zwar auch dann, wenn dieser vom Sanierungskonzept nicht erkennbar abgewichen ist.