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Werkmietwohnung als Sachbezug

Entscheidungen der Gerichte




LAG-MUENCHEN – Beschluss, 4 Ta 281/05 vom 19.09.2005

Rechtsgebiete:ArbGG, EStG, BGB
Schlagworte:Zuständigkeit, Werkmietwohnung als Sachbezug
Stichwort:Werkmietwohnung als Sachbezug
Leitsatz:Die Gerichte für Arbeitssachen sind zuständig bei einer Leistungs-/Feststellungsklage auf (Nach)Zahlung von Arbeitsvergütung, nachdem der Arbeitgeber gegen diese wegen der Versteuerung des in der Überlassung einer verbilligten Werkmietwohnung liegenden geldwerten Vorteils/Sachbezuges aufgerechnet hat.
Volltext: LAG-MUENCHEN - Beschluss, 4 Ta 281/05




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