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Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 6 S 1565/09 vom 15.07.2009

Rechtsgebiete:GlüStV, RStV
Schlagworte:Glücksspiel, Internetwerbung, staatliches Monopol, Sponsoring, Sportwetten, Unmöglichkeit, Werbung, Werbeverbot, Zumutbarkeit
Stichwort:Werbung
Leitsatz:Der Begriff der Werbung in §§ 5, 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 GlüStV umfasst auch das Sponsoring.

§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 GlüStV ermächtigt auch zum Erlass eines Werbeverbotes für unerlaubte Sportwetten gegenüber einem Veranstalter von Sportereignissen.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 6 S 1565/09



OLG-FRANKFURT – Urteil, 11 U 2/09 (Kart) vom 31.03.2009

Rechtsgebiete:EnWG, UWG
Schlagworte:Werbung, Irreführung, Ökostromtarife, Stromtarif, Anzeige, Fußnote, Lesbarkeit
Stichwort:Werbung
Leitsatz:1. Zu den Anforderungen an die Lesbarkeit aufklärender Zusätze in der Werbung für Ökostromtarife.

2. Zeitungsinserate, in denen Stromtarife beworben werden, unterliegen nicht der Stromkennzeichnungspflicht gemäß § 42 EnWG.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 11 U 2/09 (Kart)

OLG-FRANKFURT – Urteil, 6 U 90/08 vom 29.01.2009

Rechtsgebiete:UWG
Schlagworte:Grabsteinwerbung, Grabstein, Grabmal, Werbung, Belästigung, Karenzfrist, Karenz
Stichwort:Werbung
Leitsatz:Es stellt eine unzulässige belästigende Werbung (§ 7 UWG) dar, wenn ein Unternehmen das mit Grabmalen handelt, kurz nach einem Todesfall gegenüber den Angehörigen schriftlich auf seine Angebote hinweist. Nach Ablauf von zwei Wochen seit dem Todesfall ist die Versendung entsprechender Werbeschreiben - soweit sie sachlich gehalten sind - dagegen wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 6 U 90/08

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 2 A 10327/08.OVG vom 17.12.2008

Rechtsgebiete:LMG, RStV
Schlagworte:Schleichwerbung, Werbung, Programmverantwortung, Trennungsgebot, Trennungsgrundsatz, werberelevante Handlung, Werbewirkung, Werbeabsicht, Irreführung, Auftragsproduktion, Co-Produktion, Vermeidbarkeit, Entgelt, Bandenwerbung, Sportveranstaltungen, Täuschung, Erkennbarkeit
Stichwort:Werbung
Leitsatz:1. Irreführende Schleichwerbung im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 6 Rundfunkstaatsvertrag liegt bereits dann vor, wenn die Verquickung des Programms mit der Darstellung von Waren, Marken etc. in werblicher Absicht wegen ihrer vermeidbaren Werbewirkung den Trennungsgrundsatz unterläuft. Der täuschende Charakter liegt hierbei darin begründet, dass Werbung zum Inhalt des Programms gemacht wird, ohne als solche gekennzeichnet zu sein.

2. Den Vorgaben des Schleichwerbungsverbots kann sich der Rundfunkveranstalter nicht dadurch entziehen, dass er Dritte in die Gestaltung seines Programms einbindet. Er muss sich deren Handlungen zurechnen lassen. Etwas anderes gilt nur, sofern er auf den Inhalt der Sendung keinen Einfluss nehmen kann, weil diese in völliger Unabhängigkeit von ihm erstellt wurde.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 A 10327/08.OVG


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