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OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss OWi 687/07 vom 11.03.2008

Rechtsgebiete:BauONW, OWiG
Schlagworte:Werbeanhänger, Fahrlässigkeit
Stichwort:Werbeanhänger
Leitsatz:1. Fahrzeuganhänger mit großflächiger Werbung können genehmigungspflichtige Anlagen der Außenwerbung sein.

2. Wer über die Erforderlichkeit einer Genehmigung für die Aufstellung eines Werbeanhängers irrt, befindet sich in einem Verbotsirrtum.

3. Ein solcher Verbotsirrtum ist vermeidbar, da die Genehmigungsbedürftigkeit auch für den Durchschnittsbürger erkennbar ist.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ss OWi 687/07




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