JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > W > wenn sie die maßgebliche Verdienstgrenze nicht überschreiten und die Aufnahme einer anderweitigen Tätigkeit unter einem Genehmigungsvorbehalt steht (im Anschluss an BAG vom 15.02.2005
| Rechtsgebiete: | ArbGG, HGB |
| Schlagworte: | Rechtsweg: Handelsvertreter gelten gemäß § 5 Abs. 3 ArbGG als Arbeitnehmer, wenn sie die maßgebliche Verdienstgrenze nicht überschreiten und die Aufnahme einer anderweitigen Tätigkeit unter einem Genehmigungsvorbehalt steht (im Anschluss an BAG vom 15.02.2005 - 5 AZB 13/04, NZA 2005, 487, OLG Karlruhe vom 21.06.2006 - 15 W 16/06, Juris) |
| Stichwort: | wenn sie die maßgebliche Verdienstgrenze nicht überschreiten und die Aufnahme einer anderweitigen Tätigkeit unter einem Genehmigungsvorbehalt steht (im Anschluss an BAG vom 15.02.2005 |
| Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 2 Ta 279/07 | |
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