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wenn sich die geschuldete Vergütung nach einer für die staatlichen Beamten anzuwendenden Besoldungsordnung bestimmt

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LAG-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 3 Sa 22/01 vom 15.08.2001

Rechtsgebiete:DÜG, AVR, ZPO, ArbGG
Schlagworte:keine Verpflichtung des Arbeitgebers, die Arbeitnehmeranteile der Sozialversicherung zu übernehmen, wenn sich die geschuldete Vergütung nach einer für die staatlichen Beamten anzuwendenden Besoldungsordnung bestimmt, wenn hinsichtlich der Übernahme der Versicherungsbeiträge nichts anderes vereinbart ist
Stichwort:wenn sich die geschuldete Vergütung nach einer für die staatlichen Beamten anzuwendenden Besoldungsordnung bestimmt
Volltext: LAG-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 3 Sa 22/01




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