JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > W > wenn in den Fällen des § 97 Abs. 2 BSHG der Hilfeempfänger vor der Leistungsgewährung die Einrichtung (hier: eine Justizvollzugsanstalt) nicht als Hilfeempfänger verlassen hat
| Rechtsgebiete: | BSHG, SGB X |
| Schlagworte: | Sozialhilfe, keine Erstattung der Kosten von Hilfe zum Lebensunterhalt, wenn in den Fällen des § 97 Abs. 2 BSHG der Hilfeempfänger vor der Leistungsgewährung die Einrichtung (hier: eine Justizvollzugsanstalt) nicht als Hilfeempfänger verlassen hat, deklaratorisches Kosten-Anerkenntnis des in Anspruch genommenen Sozialhilfeträgers, keine Rechtsgrundlage für den geltend gemachten Zahlungsanspruch, Widerruf des Anerkenntnisses |
| Stichwort: | wenn in den Fällen des § 97 Abs. 2 BSHG der Hilfeempfänger vor der Leistungsgewährung die Einrichtung (hier: eine Justizvollzugsanstalt) nicht als Hilfeempfänger verlassen hat |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 12 B 01.241 | |
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