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JuraForum.deUrteileSchlagwörterWwenn im späteren Hauptsacheprozess eine Kostenentscheidung ergeht 

wenn im späteren Hauptsacheprozess eine Kostenentscheidung ergeht

Entscheidungen der Gerichte

OLG-HAMM – Beschluss, 23 W 159/02 vom 24.06.2002

1. Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, dass auch die Gerichtskosten eines selbständigen Beweisverfahrens als außergerichtlichen Kosten des späteren Hauptsacheprozesses anzusehen und deshalb im Falle einer Kostenaufhebung im Hauptsacheprozess nicht auszugleichen sind.

2. Etwas anderes gilt aber dann, wenn die Parteien die Kostenregelung in einem von ihnen abgeschlossenen Vergleich übereinstimmend anders verstanden haben.

3. Darauf kann im Einzelfall auch aufgrund des nachträglichen Verhaltens der Parteien, zum Beispiel entsprechender Kostenausgleichungsanträge, geschlossen werden.

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