( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterWwenn Gaststättenbetrieb bauaufsichtlich nicht gestattet ist 

wenn Gaststättenbetrieb bauaufsichtlich nicht gestattet ist

Entscheidungen der Gerichte




BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 22 CE 04.2203 vom 20.09.2004

Rechtsgebiete:VwGO, GastG, ProstG
Schlagworte:Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, eine Gaststättenerlaubnis für einen "FKK-Club mit gewerblicher Zimmervermietung" (an Prostituierte) vorläufig zu erteilen, kein Anordnungsgrund, wenn Gaststättenbetrieb bauaufsichtlich nicht gestattet ist, kein Anordnungsgrund, wenn Erlaubnisverfahren einschließlich eines Widerspruchsverfahrens nach den Umständen des Falls noch nicht unverhältnismäßig lange dauert, gaststättenrechtliche Unzuverlässigkeit, Auslegung des Versagungsgrunds "der Unsittlichkeit Vorschub leisten" maßgeblicher Einfluss möglicherweise unzuverlässiger Personen (Gesellschafter) auf den Gewerbebetrieb
Stichwort:wenn Gaststättenbetrieb bauaufsichtlich nicht gestattet ist
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 22 CE 04.2203




Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/wenn-gaststaettenbetrieb-bauaufsichtlich-nicht-gestattet-ist

"wenn Gaststättenbetrieb bauaufsichtlich nicht gestattet ist - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN