JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > W > wenn für das einstweilige Anordnungsverfahren bereits Prozesskostenhilfe bewilligt wurde
| Rechtsgebiete: | ZPO, FGG, GewSchG |
| Schlagworte: | Erfolgsaussicht des Hauptsacheverfahrens, wenn für das einstweilige Anordnungsverfahren bereits Prozesskostenhilfe bewilligt wurde |
| Stichwort: | wenn für das einstweilige Anordnungsverfahren bereits Prozesskostenhilfe bewilligt wurde |
| Leitsatz: | PKH-Verweigerung für ein Hauptsacheverfahren, wenn für das eAO-Verfahren bereits Prozesskostenhilfe bewilligt wurde. Der Antrag auf einstweilige Anordnung erfordert zusätzlich ein Regelungsbedürfnis. Die Erfolgsaussicht des Hauptsacheverfahren kann nicht abweichend vom einstweiligen Anordnungsverfahren beurteilt werden. |
| Volltext: OLG-THUERINGEN - Beschluss, 1 WF 31/07 | |
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