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BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 12 CE 04.2090 vom 01.12.2004

Rechtsgebiete:VwGO, BSHG
Schlagworte:Sozialhilfe - Kein Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt in einem Heim (ungedeckte Heimkosten), weil Antragsteller über einzusetzendes Vermögen in Form einer Lebensversicherung verfügt - Einzusetzendes Vermögen schließt den Anspruch auf Sozialhilfe auch dann aus, wenn es nicht ausreicht, um den Bedarf für den gesamten Bedarfszeitraum zu decken (Wert ist Monat für Monat aufs neue entgegenzuhalten)
Stichwort:wenn es nicht ausreicht
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 12 CE 04.2090




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