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wenn es entscheidungserheblich auf die Glaubhaftigkeit des Vertrages oder die Glaubwürdigkeit des Asylantragstellers ankommt

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OVG-BRANDENBURG – Beschluss, 2 A 369/02.AZ vom 28.10.2003

Rechtsgebiete:GG, AsylVfG, VwGO, ZPO
Schlagworte:Zu den Darlegungsanforderung bei der Begründung einer Verletzung des Anspruches auf rechtliches Gehör, insbesondere Darlegung, dass der Kläger und sein Prozessbebevollmächtigter alle prozessualen Möglichkeiten ausgeschöpft haben, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (hier: Terminverlegungs- und Vertagungsantrag), welche Ausführungen der Kläger bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs noch gemacht hätte, die persönliche Anhörung des Asylbewerbers im Asylprozess ist zur Aufklärung von tatsächlichen oder vermeintlichen Unklarheiten bzw. Widersprüchen im Sachvortrag des Asylbewerbers regelmäßig geboten, wenn es entscheidungserheblich auf die Glaubhaftigkeit des Vertrages oder die Glaubwürdigkeit des Asylantragstellers ankommt, Bei einem in der mündlichen Verhandlung gestellten Hilfsbeweisantrag wird auf den Anspruch auf Bescheidung durch Gerichtsbeschluss nach § 86 Abs. 2 VwGO verzichtet
Stichwort:wenn es entscheidungserheblich auf die Glaubhaftigkeit des Vertrages oder die Glaubwürdigkeit des Asylantragstellers ankommt
Volltext: OVG-BRANDENBURG - Beschluss, 2 A 369/02.AZ




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