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wenn Erlaubnisverfahren einschließlich eines Widerspruchsverfahrens nach den Umständen des Falls noch nicht unverhältnismäßig lange dauert

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BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 22 CE 04.2203 vom 20.09.2004

Rechtsgebiete:VwGO, GastG, ProstG
Schlagworte:Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, eine Gaststättenerlaubnis für einen "FKK-Club mit gewerblicher Zimmervermietung" (an Prostituierte) vorläufig zu erteilen, kein Anordnungsgrund, wenn Gaststättenbetrieb bauaufsichtlich nicht gestattet ist, kein Anordnungsgrund, wenn Erlaubnisverfahren einschließlich eines Widerspruchsverfahrens nach den Umständen des Falls noch nicht unverhältnismäßig lange dauert, gaststättenrechtliche Unzuverlässigkeit, Auslegung des Versagungsgrunds "der Unsittlichkeit Vorschub leisten" maßgeblicher Einfluss möglicherweise unzuverlässiger Personen (Gesellschafter) auf den Gewerbebetrieb
Stichwort:wenn Erlaubnisverfahren einschließlich eines Widerspruchsverfahrens nach den Umständen des Falls noch nicht unverhältnismäßig lange dauert
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 22 CE 04.2203




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