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wenn er nach Verkürzung der Anhörungsfrist die beabsichtigte Kündigung nicht sogleich

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LAG-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 15 Sa 51/01 vom 24.09.2001

Rechtsgebiete:bad.-württ. LPVG, ArbGG, ZPO, BGB, StPO, BPersVG
Schlagworte:Verhältnismäßigkeit einer außerordentlichen Kündigung, Anforderungen an die Anhörung des Personalrats zu einer ordentlichen Kündigung nach § 77 bad.-württ. LPVG, Pflicht des Arbeitgebers zur erneuten Anhörung des Personalrats, wenn er nach Verkürzung der Anhörungsfrist die beabsichtigte Kündigung nicht sogleich, sondern erst später ausspricht
Stichwort:wenn er nach Verkürzung der Anhörungsfrist die beabsichtigte Kündigung nicht sogleich
Volltext: LAG-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 15 Sa 51/01




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