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wenn Eltern einen getrennten Haushalt an verschiedenen Orten im gleichen Zuständigkeitsbereich des örtlichen Trägers führen

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BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 12 BV 04.3588 vom 06.09.2006

Rechtsgebiete:SGB VIII
Schlagworte:Kinder- und Jugendhilfe, kein Erstattungsanspruch nach § 89 c Abs. 1 Satz 1, Zuständigkeit nach § 86 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII gegeben, wenn Eltern einen getrennten Haushalt an verschiedenen Orten im gleichen Zuständigkeitsbereich des örtlichen Trägers führen, Die Anwendung des § 86 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII setzt gewöhnliche Aufenthalte jeweils im Bereich verschiedener örtlicher Jugendhilfeträger voraus
Stichwort:wenn Eltern einen getrennten Haushalt an verschiedenen Orten im gleichen Zuständigkeitsbereich des örtlichen Trägers führen
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 12 BV 04.3588




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