JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > W > wenn eine Partei im Verhandlungstermin nicht ordnungsgemäß vertreten ist
| Rechtsgebiete: | BRAGO, ZPO |
| Schlagworte: | Keine Erörterungsgebühr, wenn eine Partei im Verhandlungstermin nicht ordnungsgemäß vertreten ist |
| Stichwort: | wenn eine Partei im Verhandlungstermin nicht ordnungsgemäß vertreten ist |
| Leitsatz: | Führt der Anwalt einer Partei in einem Anwaltsprozess mit dem Gericht oder der nicht ordnungsgemäß vertretenen Gegenpartei im Verhandlungstermin ein Rechtsgespräch, verdient er hierdurch keine 10/10 Erörterungsgebühr nach § 31 Abs. 1 Nr. 4 BRAGO sondern nur eine 5/10 Verhandlungsgebühr nach § 33 Abs. 1 Satz 1 BRAGO. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 23 W 203/02 | |
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