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JuraForum.deUrteileSchlagwörterWwenn die Befristung mit Zeitanteilen von jeweils 50 % auf unterschiedlichen Befristungsgründen beruht und eine (Teil-)Befristung ungerechtfertigt ist. 

wenn die Befristung mit Zeitanteilen von jeweils 50 % auf unterschiedlichen Befristungsgründen beruht und eine (Teil-)Befristung ungerechtfertigt ist.

Entscheidungen der Gerichte

LAG-HAMM – Urteil, 17 Sa 671/08 vom 16.10.2008


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