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JuraForum.deUrteileSchlagwörterWwenn die Befristung mit Zeitanteilen von jeweils 50 % auf unterschiedlichen Befristungsgründen beruht und eine (Teil-)Befristung ungerechtfertigt ist. 

wenn die Befristung mit Zeitanteilen von jeweils 50 % auf unterschiedlichen Befristungsgründen beruht und eine (Teil-)Befristung ungerechtfertigt ist.

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LAG-HAMM – Urteil, 17 Sa 671/08 vom 16.10.2008

Rechtsgebiete:TzBfG, KSchG, BEEG, ArbGG, ZPO, BGB
Schlagworte:Zitiergebot gem. SR 2y Nr. 2 BAT - Unwirksamkeit der Befristung eines Vollzeitarbeitsverhältnisses, wenn die Befristung mit Zeitanteilen von jeweils 50 % auf unterschiedlichen Befristungsgründen beruht und eine (Teil-)Befristung ungerechtfertigt ist.
Stichwort:wenn die Befristung mit Zeitanteilen von jeweils 50 % auf unterschiedlichen Befristungsgründen beruht und eine (Teil-)Befristung ungerechtfertigt ist.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 17 Sa 671/08




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