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wenn die Arbeitnehmerin vertraglich ein Teilzeitarbeitsverhältnis vereinbart

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LAG-HAMM – Urteil, 17 Sa 1147/08 vom 04.12.2008

Rechtsgebiete:TVUmBw
Schlagworte:Berechnung Ausgleichszahlung nach § 11 Abs. 2 des TVUmBw über sozialverträgliche Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Bundeswehr vom 18.07.2001 (TVUmBw), wenn die Arbeitnehmerin vertraglich ein Teilzeitarbeitsverhältnis vereinbart, aber über einen längeren Zeitraum vor Abschluss der Ruhensvereinbarung nach § 11 Abs.1 TVUmBw tatsächlich mit der tariflichen Arbeitszeit einer Vollzeitbeschäftigten beschäftigt wurde.
Stichwort:wenn die Arbeitnehmerin vertraglich ein Teilzeitarbeitsverhältnis vereinbart
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 17 Sa 1147/08




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