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wenn der überörtliche Träger (auch) den Eingliederungshilfebedarf durch freiwillige Leistungen deckt

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BAYERISCHER-VGH – Urteil, 12 B 01.2064 vom 13.04.2005

Rechtsgebiete:BSHG, SGB XII
Schlagworte:Sozialhilfe, Eingliederungshilfe für einen geistig Behinderten, der bereits seit seiner Kindheit in einer Pflegefamilie lebt, kein Anspruch gegen den örtlichen Sozialhilfeträger auf Eingliederungshilfe, wenn der überörtliche Träger (auch) den Eingliederungshilfebedarf durch freiwillige Leistungen deckt
Stichwort:wenn der überörtliche Träger (auch) den Eingliederungshilfebedarf durch freiwillige Leistungen deckt
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 12 B 01.2064




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