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wenn der Steuerpflichtige an der Gesellschaft im Zeitpunkt der Einlage wesentlich beteiligt ist

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, IV R 73/05 vom 05.06.2008

Rechtsgebiete:EStG
Schlagworte:Einlage eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft mit den Anschaffungskosten zu bewerten, wenn der Steuerpflichtige an der Gesellschaft im Zeitpunkt der Einlage wesentlich beteiligt ist
Stichwort:wenn der Steuerpflichtige an der Gesellschaft im Zeitpunkt der Einlage wesentlich beteiligt ist
Leitsatz:Die Einlage eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft ist mit den Anschaffungskosten zu bewerten, wenn der Steuerpflichtige an der Gesellschaft im Zeitpunkt der Einlage wesentlich i.S. von § 17 EStG beteiligt ist.
Volltext: BFH - Urteil, IV R 73/05




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