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wenn der Sozialhilfeträger die Kosten der Hilfemaßnahme vor deren Fälligkeit hätte übernehmen können

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BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 12 B 03.464 vom 09.11.2005

Rechtsgebiete:BSHG
Schlagworte:Sozialhilfe, Eingliederungshilfe durch Übernahme der Kosten der Hilfemaßnahmen, zulässige Selbsthilfe vor der Entscheidung des Sozialhilfeträgers, Säumnis des Sozialhilfeträgers, keine unzulässige Schuldenübernahme, wenn der Sozialhilfeträger die Kosten der Hilfemaßnahme vor deren Fälligkeit hätte übernehmen können
Stichwort:wenn der Sozialhilfeträger die Kosten der Hilfemaßnahme vor deren Fälligkeit hätte übernehmen können
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 12 B 03.464




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