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wenn der Kläger feststellen lassen will

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMM – Beschluss, 2 Ta 830/07 vom 26.03.2008

Rechtsgebiete:ArbGG
Schlagworte:Rechtsweg: Der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten ist aufgrund der sic-non-Rechtsprechung des BAG auch dann eröffnet, wenn der Kläger feststellen lassen will, dass das Arbeitsverhältnis durch die fristlose Kündigung der Beklagten nicht beendet worden ist (BAG vom 17.01.2001 - 5 AZB 18/00, NZA 2001, 341 sowie LAG Hamm vom 14.05.2007 - 2 Ta 646/06)
Stichwort:wenn der Kläger feststellen lassen will
Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 2 Ta 830/07



LAG-HAMM – Beschluss, 2 Ta 646/06 vom 14.05.2007

Rechtsgebiete:ArbGG
Schlagworte:Rechtsweg: Die Arbeitsgerichte sind zuständig, wenn der Kläger feststellen lassen will, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten weder fristlos noch fristgemäß beendet worden ist. Bei Klageänderung muss ggfls. erneut über die Zulässigkeit des Rechtsweges entscheiden werden
Stichwort:wenn der Kläger feststellen lassen will
Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 2 Ta 646/06


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