JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > W > wenn der Auszubildende wegen Krankheit an der Prüfung nicht teilnehmen kann
| Rechtsgebiete: | BBiG, HandwO |
| Schlagworte: | Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses, wenn der Auszubildende wegen Krankheit an der Prüfung nicht teilnehmen kann |
| Stichwort: | wenn der Auszubildende wegen Krankheit an der Prüfung nicht teilnehmen kann |
| Leitsatz: | Kann der Auszubildende wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit an der Prüfung nicht teilnehmen, so verlängert sich das Ausbildungsverhältnis auf sein Verlangen bis zur nächst-möglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr (§ 14 Abs. 3 BBiG analog). |
| Volltext: BAG - Urteil, 5 AZR 58/98 | |
"wenn der Auszubildende wegen Krankheit an der Prüfung nicht teilnehmen kann - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum