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JuraForum.deUrteileSchlagwörterWwenn das Gericht selbst zur Verzögerung der Erledigung des Rechtsstreits beiträgt und das Verhalten der Partei für die Verzögerung nicht allein kausal ist 

wenn das Gericht selbst zur Verzögerung der Erledigung des Rechtsstreits beiträgt und das Verhalten der Partei für die Verzögerung nicht allein kausal ist

Entscheidungen der Gerichte




LAG-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 4 Ta 6/02 vom 18.02.2002

Rechtsgebiete:GKG, ZPO, ArbGG
Schlagworte:Verzögerungsgebühr nach § 34 GKG, keine Auferlegung, wenn das Gericht selbst zur Verzögerung der Erledigung des Rechtsstreits beiträgt und das Verhalten der Partei für die Verzögerung nicht allein kausal ist
Stichwort:wenn das Gericht selbst zur Verzögerung der Erledigung des Rechtsstreits beiträgt und das Verhalten der Partei für die Verzögerung nicht allein kausal ist
Volltext: LAG-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 4 Ta 6/02




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