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wenn das Darlehen zur Deckung von Unterkunftsbedarf benötigt wurde

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BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 12 C 04.296 vom 14.05.2004

Rechtsgebiete:VwGO, ZPO, BSHG
Schlagworte:Sozialhilfe, Prozesskostenhilfe, hinreichende Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung, Einlagerungskosten als Kosten der "Unterkunft" i.S. von § 12 Abs. 1 BSHG, Übernahme einer Darlehensschuld, wenn das Darlehen zur Deckung von Unterkunftsbedarf benötigt wurde
Stichwort:wenn das Darlehen zur Deckung von Unterkunftsbedarf benötigt wurde
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 12 C 04.296




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