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wenn 11jähriges Kind Kontakt zum Vater abbricht und Kontaktabbruch bei andauernden Streitigkeiten der Eltern weiterhin besteht

Entscheidungen der Gerichte




KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 13 UF 199/04 vom 01.07.2005

Rechtsgebiete:FGG, ZPO, BGB
Schlagworte:Keine gemeinsame elterliche Sorge, wenn 11jähriges Kind Kontakt zum Vater abbricht und Kontaktabbruch bei andauernden Streitigkeiten der Eltern weiterhin besteht - Verneinung eines PA(parental-alienation)-Syndroms
Stichwort:wenn 11jähriges Kind Kontakt zum Vater abbricht und Kontaktabbruch bei andauernden Streitigkeiten der Eltern weiterhin besteht
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 13 UF 199/04




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