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Weiterleitungs- und Meldeanordnung

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OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Beschluss, OVG 3 S 23.07 vom 04.05.2007

Rechtsgebiete:AsylVfG, VwGO
Schlagworte:Libanon, Beschwerde, Darlegungsanforderungen, Asylgesuch, Asylantrag, Aufenthaltsgestattung, Erlöschen, räumliche Beschränkung, Fortgeltung, Weiterleitungs- und Meldeanordnung
Stichwort:Weiterleitungs- und Meldeanordnung
Leitsatz:1. Eine Aufenthaltsgestattung entsteht gem. § 55 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG kraft Gesetzes bereits im Zeitpunkt der Anbringung eines Asylgesuchs gemäß § 13 Abs. 1 AsylVfG und nicht erst mit Stellung eines förmlichen Asylantrages gemäß § 14 AsylVfG.

2. Die räumliche Beschränkung des Aufenthalts eines Ausländers auf den Bezirk der Ausländerbehörde, in dem die zugewiesene Erstaufnahmeeinrichtung liegt, bleibt bestehen, auch wenn die Aufenthaltsgestattung gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 2 AsylVfG erloschen ist, weil der Ausländer nicht fristgerecht einen Asylantrag gestellt hat.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, OVG 3 S 23.07




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