Beamte der ehemaligen Deutschen Bundespost, die im Zuge der Privatisierung der Deutschen Bundespost vorzeitig in den Ruhestand getreten sind, erhalten auch dann für die ersten Monate ihres Ruhestandes noch Dienstbezüge, wenn sie bis unmittelbar vor der Ruhestandsversetzung unter Wegfall der Besoldung beurlaubt waren.
Urteil des 2. Senats vom 6. April 2000 - BVerwG 2 C 18.99 -
I. VG Ansbach vom 13.03.1996 - Az.: VG AN 17 K 95.1103 -
II. VGH München vom 29.06.1998 - Az.: VGH 3 B 96.2283 -