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JuraForum.deUrteileSchlagwörterWWeitergewährung einer Aufwandsentschädigung während des Beschäftigungsverbots. 

Weitergewährung einer Aufwandsentschädigung während des Beschäftigungsverbots.

Entscheidungen der Gerichte

BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 29.99 vom 13.07.2000

Leitsätze:

1. Aufwandsentschädigungen dürfen nur unmittelbar durch die Dienstausübung entstehende Kosten abgelten.

2. Für die Zeit eines mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbots besteht kein Anspruch auf Fortzahlung einer pauschalierten Aufwandsentschädigung. (Wie Urteil vom heutigen Tage - BVerwG 2 C 30.99 - zur Aufnahme in die Entscheidungssammlung bestimmt).

Urteil des 2. Senats vom 13. Juli 2000 - BVerwG 2 C 29.99

I. VG Schwerin vom 19.11.1996 - Az.: VG 1 A 103/94 -

II OVG Greifswald vom 18.11.1998 - Az.: OVG 2 L 5/97 -

BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 30.99 vom 13.07.2000

Leitsätze:

1. Aufwandsentschädigungen dürfen nur unmittelbar durch die Dienstausübung entstehende Kosten abgelten.

2. Für die Zeit eines mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbots besteht kein Anspruch auf Fortzahlung einer pauschalierten Aufwandsentschädigung.

Urteil des 2. Senats vom 13. Juli 2000 - BVerwG 2 C 30.99 -

I. VG Schwerin vom 06.11.1996 - Az.: VG 1 A 45/93 -
II OVG Greifswald vom 18.11.1998 - Az.: OVG 2 L 263/96 -

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