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OVG-BERLIN – Beschluss, OVG 8 N 59.02 vom 13.04.2004

Rechtsgebiete:AuslG 1990, ARB 1/80, EMRK, ENA
Schlagworte:Türkischer Staatsangehöriger, Ausweisung, besonderer Ausweisungsschutz, Regelfall, Ausnahmefall, Spezialprävention, maßgebliche Sach- und Rechtslage, Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung, weitere Straftat nach Ausweisung
Stichwort:weitere Straftat nach Ausweisung
Leitsatz:Eine nach dem Erlass der Ausweisungsverfügung begangene Straftat kann als die spezialpräventive Gefahrenprognose der Ausländerbehörde bestätigender Umstand berücksichtigt werden.
Volltext: OVG-BERLIN - Beschluss, OVG 8 N 59.02




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