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VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 1 S 2277/02 vom 12.11.2002

Rechtsgebiete:GemO
Schlagworte:Einzelner Gemeinderat, Auskunftsrecht, Gemeinderat, Kontrollrecht, Weitere Aufklärung des Sachverhalts
Stichwort:Weitere Aufklärung des Sachverhalts
Leitsatz:Das dem einzelnen Gemeinderat durch § 24 Abs. 4 Satz 1 GemO eingeräumte Auskunftsrecht gegenüber dem Bürgermeister umfasst nicht das Recht, gegen den Willen des Kollegiums eine weitere Aufklärung des Sachverhalts durch den Bürgermeister zu erzwingen und mit einem in diesem Zusammenhang gestellten Vertagungsantrag eine Beschlussfassung zu verhindern.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 1 S 2277/02




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