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HESSISCHER-VGH – Urteil, 3 C 2604/08.N vom 18.06.2009

Rechtsgebiete:GG, HeilbG, HGöGD, HWG, MPhG
Schlagworte:Berufsausübung, Gesetzgebungskompetenz, Heilpraktiger, Masseur, Physiotherapeut, Weiterbildungsbezeichnung
Stichwort:Weiterbildungsbezeichnung
Leitsatz:Die hessische Sozialministerin war berechtigt, die Weiterbildung und Prüfung in der Osteopathie für Physiotherapeuten, Masseure und medizinische Bademeister sowie Heilpraktiker durch eine Rechtsverordnung zu regeln und die Weiterbildungsbezeichnung "Osteopath" einzuführen.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 3 C 2604/08.N




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