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JuraForum.deUrteileSchlagwörterWWeiterbeschäftigung von Mitgliedern der Jugend- und Auszubildendenvertretung 

Weiterbeschäftigung von Mitgliedern der Jugend- und Auszubildendenvertretung

Entscheidungen der Gerichte

BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 P 11.03 vom 01.12.2003

Stellt ein Bediensteter des Arbeitgebers den Feststellungs- und Auflösungsantrag nach § 9 Abs. 4 Satz 1 BPersVG, so wird die dort normierte Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses entgegen § 89 Abs. 2 ZPO nur dann gewahrt, wenn bis zu ihrem Ablauf eine Vollmacht bei Gericht eingereicht wird, die von der zur Vertretung des Arbeitgebers befugten Person ausgestellt ist.

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