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JuraForum.deUrteileSchlagwörterWWeiterbeschäftigung von Jugend- und Auszubildendenvertretern auf freien und zur Wiederbesetzung ausgeschriebenen Beförderungsstellen. 

Weiterbeschäftigung von Jugend- und Auszubildendenvertretern auf freien und zur Wiederbesetzung ausgeschriebenen Beförderungsstellen.

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BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 P 8.99 vom 17.05.2000

Rechtsgebiete:BPersVG
Schlagworte:Weiterbeschäftigung von Jugend- und Auszubildendenvertretern auf freien und zur Wiederbesetzung ausgeschriebenen Beförderungsstellen.
Stichwort:Weiterbeschäftigung von Jugend- und Auszubildendenvertretern auf freien und zur Wiederbesetzung ausgeschriebenen Beförderungsstellen.
Leitsatz:Leitsatz:

Die Weiterbeschäftigung von Jugend- und Auszubildendenvertretern ist nicht deshalb unzumutbar, weil nur Planstellen frei sind, für die zwar auch Absolventen hinreichend qualifiziert sind, die jedoch als "Beförderungsstelle" verwendet werden sollen und speziell zu diesem Zwecke zur alsbaldigen Besetzung intern ausgeschrieben sind.

Beschluß des 6. Senats vom 17. Mai 2000 - BVerwG 6 P 8.99 -

I. VG Schleswig vom 09.11.1998 - Az.: VG PL 6/98 -
II. OVG Schleswig vom 27.04.1999 - Az.: OVG 12 L 8/98 -
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 P 8.99




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