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Weiterbeschäftigung nach § 78a BetrVG

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 7 AZR 553/04 vom 17.08.2005

Rechtsgebiete:BBiG in der bis zum 31. März 2005 geltenden Fassung, BetrVG
Schlagworte:Überbetriebliche Ausbildung, Weiterbeschäftigung nach § 78a BetrVG
Stichwort:Weiterbeschäftigung nach § 78a BetrVG
Volltext: BAG - Urteil, 7 AZR 553/04



BAG – Urteil, 7 AZR 129/04 vom 01.12.2004

Rechtsgebiete:BetrVG, BBiG
Schlagworte:Volontär, Weiterbeschäftigung nach § 78a BetrVG
Stichwort:Weiterbeschäftigung nach § 78a BetrVG
Leitsatz:1. Beschäftigte in einem anderen Vertragsverhältnis iSd. § 19 BBiG können dann den Schutz des § 78a BetrVG in Anspruch nehmen, wenn sie eingestellt worden sind, um berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten oder Erfahrungen zu erwerben. Voraussetzung dafür ist, dass nach Ausbildungsvertrag oder tariflichen Vorschriften ein geordneter Ausbildungsgang vorgeschrieben ist und die Dauer der Ausbildung mindestens zwei Jahre beträgt.

2. § 19 BBiG gilt nicht für Arbeitsverhältnisse. §78a BetrVG findet deshalb auf Volontäre keine Anwendung, die vorrangig die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung erbringen.
Volltext: BAG - Urteil, 7 AZR 129/04


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