JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > W > Weisungsverstoß
| Rechtsgebiete: | StGB |
| Schlagworte: | Widerruf der Strafaussetzung, Widerruf der Unterbringung, Aufhebung, Zurückweisung des Widerrufsantrages, Weisungsverstoß, Gefahr neuer Straftaten nicht erkennbar, kein Kontakt zum Bewährungshelfer, ambulante ärztliche Behandlung |
| Stichwort: | Weisungsverstoß |
| Leitsatz: | Zum Widerruf der Strafaussetzung und der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Bewährung. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ws 165/07 | |
| Rechtsgebiete: | StGB |
| Schlagworte: | Widerruf der Strafaussetzung, Widerruf der Unterbringung, Aufhebung, Zurückweisung des Widerrufsantrages, Weisungsverstoß, Gefahr neuer Straftaten nicht erkennbar, kein Kontakt zum Bewährungshelfer, ambulante ärztliche Behandlung |
| Stichwort: | Weisungsverstoß |
| Leitsatz: | Zum Widerruf der Strafaussetzung und der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Bewährung. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ws 155/07 | |
| Rechtsgebiete: | StGB |
| Schlagworte: | Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung, Aufhebung, Ausgestaltung der Bewährungsauflage durch Bewährungshelfer, Arbeitsauflage, nähere Bestimmung durch Bewährungshelfer, Verurteilter soll sich Arbeit selbst suchen, Therapieweisung, Auflagenverstoß, Weisungsverstoß |
| Stichwort: | Weisungsverstoß |
| Leitsatz: | Zum Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen Nichterfüllung einer Arbeitsauflage. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ws 69/03 | |
| Rechtsgebiete: | StGB, StPO |
| Schlagworte: | Bewährung, neue Straftaten, Widerruf, Verlängerung, Weisungsverstoß, mündliche Anhörung |
| Stichwort: | Weisungsverstoß |
| Leitsatz: | 1. Hat das Gericht trotz erneuter Straffälligkeit des Verurteilten während laufender Bewährungszeit vom an sich gebotenen Widerruf abgesehen und stattdessen die Bewährungszeit verlängert, so kann es in einer Folgeentscheidung die Anwendung des § 56 f Abs. 1 Nr. 1 StGB nicht erneut auf die Straftaten stützen, die Anlass für die Verlängerung gewesen waren. 2. § 453 Abs. 1 S. 3 StPO ist so zu verstehen, dass die mündliche Anhörung zwingend ist, wenn sie eine weitere Aufklärung verspricht oder wenn ihr keine schwerwiegenden Gründe entgegenstehen. Ein Widerruf wegen Verstößen gegen eine Therapieweisung ohne vorherige mündliche Anhörung kommt regelmäßig nicht in Betracht |
| Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 1 Ws 459/02 | |
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