In einem Verwaltungsrechtsstreit, in dem Nachbarn eines Kernkraftwerks die Verurteilung des die atomrechtliche Anlagenaufsicht ausübenden Landes zur Aufhebung der Genehmigung für das Kernkraftwerk und zu dessen Stillegung begehren, liegen die Voraussetzungen des § 65 Abs. 2 VwGO für eine Beiladung der Bundesrepublik Deutschland nicht vor.
Beschluß des 11. Senats vom 9. Januar 1999 - BVerwG 11 C 8.97 -
I. VGH Kassel vom 25.03.1997 - Az.: VGH 14 A 3083/89 -