JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > W > Weingesetz
| Rechtsgebiete: | EGVO, WeinG, LVOQbA Rheinhessen |
| Schlagworte: | Wiederbepflanzungsrecht, Flächenbindung, Betriebsbindung, Entstehung, Übertragung, Ausübung, Weinrecht, Übergang, Pächter, Verpächter, Rodung, Feststellungsklage, Zuschreibung, Zulassung |
| Stichwort: | Weingesetz |
| Leitsatz: | 1. Wiederbepflanzungsrechte für Reben stehen öffentlich-rechtlich dem Weinerzeuger zu, der eine zulässigerweise bestocke Rebfläche rodet (Art. 4 Abs. 2 Satz 1 Verordnung (EG) Nr. 1493/1999, § 6 Abs. 1 WeinG). 2. Die so entstandenen Rechte gehen weder durch die Rückgabe der Rebfläche an den Verpächter über noch durch die Neuanpflanzung dieser Fläche unter. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 A 10676/08.OVG | |
| Rechtsgebiete: | EGVO 1493/1999, EGVO 1227/2000, WeinG, Landesverordnung über die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen |
| Schlagworte: | Subventionsrecht, Weinrecht, Weinbau, Beihilfe, Förderung, Umstrukturierungsbeihilfe, Umstellung, Sortenumstellung, Förderbedingungen, Fördervoraussetzungen, Umstrukturierungsrichtlinien, Umstrukturierungsplan, Steillage, Geländemessung, Hangneigung, Endstickel, Vorschuss, Bewilligung, Verwaltungspraxis |
| Stichwort: | Weingesetz |
| Leitsatz: | 1. Zur Gewährung der Umstrukturierungsbeihilfe nach der Weinmarktordnung. 2. Bei der Bewilligung eines Vorschusses handelt es sich um eine lediglich vorläufige Regelung, die sich erledigt, sobald die endgültige Entscheidung über die Beihilfegewährung vorliegt. 3. Zur Feststellung der Steillagenqualität eines Grundstücks. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 A 10600/08.OVG | |
| Rechtsgebiete: | VO (EG) Nr. 1493/1999, VO (EG) Nr. 753/2002 |
| Schlagworte: | Wein, Weinbezeichnung, geregelte fakultative Angabe, ergänzender traditioneller Begriff, Verwechslungsgefahr, Irreführung, "Reserve", "Privat-Reserve" |
| Stichwort: | Weingesetz |
| Leitsatz: | Die Verwendung der Bezeichnungen "Réserve/Grande Réserve" und "Reserve/ Privat-Reserve" für einen deutschen Wein ist nicht schon deshalb unzulässig, weil das deutsche Weinrecht diese Bezeichnungen nicht definiert. Die in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 753/2002 aufgeführten ergänzenden traditionellen Begriffe sind gegen Aneignung, Nachahmung oder Anspielung unbedingt nur in der jeweiligen Sprache geschützt. Übersetzungen in eine andere Sprache sind nur dann unzulässig, wenn die Gefahr der Verwechslung mit dem geschützten Begriff oder der Irreführung des Verbrauchers besteht. Für die Frage der Irreführung ist darauf abzustellen, wie ein durchschnittlich informierter, aufmerksamer und verständiger Durchschnittsverbraucher die fragliche Angabe wahrscheinlich auffassen wird. Zur Gefahr der Irreführung durch die Bezeichnungen "Réserve", "Grande Réserve" oder "Privat-Reserve" für einen deutschen Wein. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 5.08 | |
| Rechtsgebiete: | WeinG, WeinV, Neuanpflanzungsneuregelungsverordnung, BayAbgrG, BayNatSchG |
| Schlagworte: | Weinrechtliche Genehmigung, Neuanpflanzung, ungenehmigte Abgrabung, Beseitigung eines Biotops, entgegenstehender öffentlich-rechtlicher Belang |
| Stichwort: | Weingesetz |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 25 ZB 05.1777 | |
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