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weil nicht den Begründungsanforderungen neuen Rechts genügend

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SAECHSISCHES-LAG – Beschluss, 2 Sa 266/02 vom 31.07.2002

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Verwerfung einer Berufung als unzulässig u. a. auch deshalb, weil nicht den Begründungsanforderungen neuen Rechts genügend
Stichwort:weil nicht den Begründungsanforderungen neuen Rechts genügend
Leitsatz:Unzulässigkeit einer Berufung nach neuem Recht, die zwar eine Rechtsverletzung durch die angefochtene Entscheidung geltend macht, nicht aber die Umstände bezeichnet, aus denen sich eine Rechtsverletzung und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung ergibt.
Volltext: SAECHSISCHES-LAG - Beschluss, 2 Sa 266/02




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