Obdachlose haben Anspruch auf eine Weihnachtsbeihilfe nach den Empfehlungen des Deutschen Vereins. Die Weihnachtsbeihilfe bemisst sich nach dem Regelsatz für Alleinstehende, wobei im Rahmen des Individualisierungsgebots zu überprüfen ist, ob die obdachlose Person alle vom Deutschen Verein aufgeführten Positionen benötigt. Dazu kann auch die Beihilfe für einen Weihnachtsbaum gehören.