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Wehrrecht

Entscheidungen der Gerichte




OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Urteil, 21 A 2454/06 vom 04.06.2008

Rechtsgebiete:BeamtVG, BeamtVGVwV, VwVfG NRW
Stichwort:Wehrrecht
Leitsatz:1. Bei der im Ermessen der Behörde stehenden Anerkennung von Vordienstzeiten ist zu berücksichtigen, ob der Ruhestandsbeamte neben seinen Versorgungsbezügen andere Renten oder sonstige Versorgungsleistungen, die nicht einer Ruhensregelung nach § 55 BeamtVG unterfallen, bezieht.

2. Eine später einsetzende Rentenzahlung fällt nicht unter den gesetzlichen Vorbehalt des Gleichbleibens der Rechtslage nach § 49 Abs. 2 Satz 2 2. Halbsatz BeamtVG.

3. Ist eine Vorabentscheidung über die Berücksichtigung von Kann-Vordienstzeiten mit einem wirksamen Rentenvorbehalt versehen, darf die Festsetzungsbehörde im Sinne des Vorbehalts verfahren, ohne an die Voraussetzungen für die Rücknahme eines rechtswidrigen oder den Widerruf eines rechtmäßigen Verwaltungsaktes gebunden zu sein.

4. Die Behörde muss bei einer Vergleichsberechnung nach Tz. 11.0.5 BeamtVGVwV berücksichtigen, ob sich die maßgeblichen Verhältnisse insbesondere durch Kursschwankungen bei Versorgungsleistungen in ausländischer Währung während des laufenden Verwaltungsverfahrens in entscheidungserheblichem Maße geändert haben.
Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Urteil, 21 A 2454/06



BSG – Urteil, B 13 R 7/07 R vom 29.11.2007

Rechtsgebiete:SGB VI, EinigVtr, AAÜG, GG
Schlagworte:Anspruch auf Erstattung von Beiträgen - Sonderversorgungssystem der ehemaligen DDR - Verfassungsmäßigkeit
Stichwort:Wehrrecht
Leitsatz:Es besteht kein Anspruch auf Erstattung der Beiträge, die ein Berufssoldat der NVA und nachfolgend der Bundeswehr bis 1991 gezahlt hat; diese werden nicht zur Rentenversicherung iS des § 210 SGB VI, sondern zu einem Sonderversorgungssystem entrichtet.
Volltext: BSG - Urteil, B 13 R 7/07 R

BFH – Urteil, I R 43/06 vom 26.09.2007

Rechtsgebiete:FGO
Schlagworte:Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage - Berechtigtes Interesse an der Feststellung - Erledigung eines Verwaltungsaktes - Einlegung einer Anschlussrevision
Stichwort:Wehrrecht
Leitsatz:Eine Fortsetzungsfeststellungsklage ist nicht zulässig, wenn der mit ihr angegriffene Verwaltungsakt sich schon vor der Klageerhebung erledigt hatte und die Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts nicht Voraussetzung dafür ist, dass der Kläger einen effektiven Rechtsschutz erhält.
Volltext: BFH - Urteil, I R 43/06

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 5 ME 252/06 vom 02.03.2007

Rechtsgebiete:SG, WDO
Schlagworte:Bindung, Bindungswirkung, Eignung, Feststellungen, tatsächliche, Offizieranwärter, Strafurteil
Stichwort:Wehrrecht
Leitsatz:In den Fällen des § 55 Abs. 4 Satz 2 SG und des § 55 Abs. 5 SG besteht auf der Grundlage einer Rechtsanalogie zu den §§ 34 und 84 Abs. 1 WDO eine grundsätzliche Bindung an die tatsächlichen Feststellungen rechtskräftiger Strafurteile mit entsprechender Möglichkeit der Lösung von diesen Feststellungen durch die Verwaltungsgerichte
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 5 ME 252/06


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