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Wehrdienst

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, III R 33/07 vom 18.03.2009

Rechtsgebiete:WpflG, GG, ZDG, EStG
Schlagworte:Anspruch auf Kindergeld bei unentgeltlichem Friedensdienst des Kindes im Ausland - Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Berücksichtigung von Söhnen und Töchtern beim Kindergeld
Stichwort:Wehrdienst
Leitsatz:1. Kinder, die einen Freiwilligendienst leisten, werden steuerrechtlich nur berücksichtigt, wenn der Dienst die Voraussetzungen des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d EStG in Verbindung mit der jeweiligen Verweisungsnorm erfüllt. Die Vorschrift ist nicht analog auf andere freiwillige soziale Dienste anwendbar.

2. Dienste i.S. des § 14b ZDG sind Dienste im Ausland, die das friedliche Zusammenleben der Völker fördern, von einem nach § 14b Abs. 3 ZDG anerkannten Träger durchgeführt werden und von einem anerkannten Kriegsdienstverweigerer unentgeltlich anstelle des Zivildienstes geleistet werden. Es verstößt nicht gegen Art. 3 GG, dass andere Kinder, die einen vergleichbaren Friedensdienst im Ausland erbringen, nicht berücksichtigt werden.
Volltext: BFH - Urteil, III R 33/07



BFH – Urteil, III R 64/07 vom 18.03.2009

Rechtsgebiete:GG, EStG, ZDG
Stichwort:Wehrdienst
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: BFH - Urteil, III R 64/07

BSG – Urteil, B 2 U 35/07 R vom 17.02.2009

Rechtsgebiete:SGB VII, RVO, UVMG, SGG
Schlagworte:Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsrecht - Beitrittsgebiet - Unfallversicherungsschutz - Wehrpflichtiger der NVA - Rechtsänderung - Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz - UVMG - sozialgerichtliches Verfahren - maßgebliches Recht - Zeitpunkt der Entscheidung - Anfechtungsklage/Feststellungsklage
Stichwort:Wehrdienst
Leitsatz:Frühere Wehrpflichtige der NVA der DDR unterstehen nach einer Rechtsänderung grundsätzlich dem Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn sie infolge des Wehrdienstes Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten erlitten haben, die vor dem 1.1.1992 eingetreten sind und nach dem im Beitrittsgebiet geltenden Recht Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten der Sozialversicherung waren.
Volltext: BSG - Urteil, B 2 U 35/07 R

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 2 S 2833/07 vom 16.02.2009

Rechtsgebiete:GG, HRG, LHGebG
Schlagworte:Studiengebühr, Gesetzgebungskompetenz, Benutzungsgebühr, Sonderabgabe, Bundesfreundliches Verhalten, UN-Sozialpakt, Ausbildungsfreiheit, Rückwirkung, Vertrauensschutz, Befreiung, Wehrdienst, Übergangsregelung
Stichwort:Wehrdienst
Leitsatz:1. Die Erhebung allgemeiner Studiengebühren auf der Grundlage des Landeshochschulgebührengesetzes in seiner Fassung durch das Gesetz vom 19.12.2005 (GBl. 2005, S. 794, ber. GBl. 2006, S. 15), ist rechtmäßig.

2. Die Erstreckung der Gebührenpflicht auf Studierende, die bei Inkrafttreten des Gesetzes vom 19.12.2005 bereits an einer staatlichen Hochschule oder Berufsakademie immatrikuliert waren, verstößt nicht gegen das in Art. 20 Abs. 3 GG verankerte Prinzip der Rechtssicherheit in der Form des Vertrauensschutzes.

3. Der Gesetzgeber war nicht verpflichtet, für Studierende, die mit ihrem Studium wegen eines zuvor geleisteten Wehr- oder Zivildienstes ein Jahr später beginnen konnten, eine von der allgemeinen Übergangsregelung in Art. 7 Abs. 2 S. 1 des Gesetzes vom 19.12.2005 abweichende Bestimmung zu treffen.

4. Das Gleiche gilt für Studierende, die nach der früheren Fassung des Landeshochschulgebührengesetzes wegen ihrer Mitwirkung in Gremien und Organen der Hochschule bzw. in Organen der Selbstverwaltung der Studierenden für bis zu zwei Hochschulsemester von der Gebührenpflicht nach § 3 Abs. 2 LHGebG a. F. befreit waren.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 2 S 2833/07


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