JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > W > Wegstreckenentschädigung
| Rechtsgebiete: | LRKG |
| Schlagworte: | Reisekostenrecht, Reiseweg, Wegstrecke, Reisekostenvergütung, Dienstreise, Reise zur dienstlichen Fortbildung, Fahrtkosten, Wegstreckenentschädigung, Dienstvereinbarung, Heimarbeit, Heimarbeitsplatz, Heimarbeitstag, häuslicher Arbeitsplatz, dienstlicher Arbeitsplatz, Wohnung, Wohnort, Dienstort, Dienststelle, Dienststätte, Geschäftsort, Dienstpflicht, Dienstleistung |
| Stichwort: | Wegstreckenentschädigung |
| Leitsatz: | Ein Heimarbeitsplatz ist die Dienststätte im Sinne von § 2 Abs. 4 Satz 4 Landesreisekostengesetz, wenn der Beamte seinen Dienst gewöhnlich entweder am Heimarbeitsplatz oder am jeweiligen Geschäftsort verrichtet. Besteht am Reisetag nicht ausnahmsweise eine Verpflichtung zur Anwesenheit in der Dienststelle, sind die Fahrtkosten einer von der Wohnung des Beamten angetretenen und beendeten Dienstreise in voller Höhe dienstlich veranlasste Mehraufwendungen (im Anschluss an BVerwG, NVwZ 2008, 1126). |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 A 11376/08.OVG | |
| Rechtsgebiete: | BPersVG, BRKG, TGV |
| Schlagworte: | Personalratsmitglied, Freistellung, Wegstreckenentschädigung, Einkommensteuer, Erstattung |
| Stichwort: | Wegstreckenentschädigung |
| Leitsatz: | Muss ein freigestelltes Mitglied des Bezirkspersonalrats für die ihm nach § 44 Abs. 1 Satz 2 BPersVG, § 15 BRKG (§ 22 BRKG a.F.), § 6 Abs. 1 Satz 1 TGV gewährte Wegstreckenentschädigung für die täglichen Fahrten zum Sitz des Bezirkspersonalrats Einkommensteuer entrichten, so ist die Dienststelle nach § 44 Abs. 1 Satz 1 BPersVG zum Ausgleich der dadurch entstandenen Belastung verpflichtet (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 27.01.2004 - 6 P 9.03 -, PersR 2004,152). |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, PB 15 S 2635/07 | |
| Rechtsgebiete: | LRKG |
| Schlagworte: | Wegstreckenentschädigung, Mehraufwendungen, Reisekostenerstattung, Reisekostenvergütung, Reisekosten, Dienstreise |
| Stichwort: | Wegstreckenentschädigung |
| Leitsatz: | Beginnt oder endet die Dienstreise eines Beamten statt an seinem Dienst- an seinem Wohnort, so sind bei der Berechnung der Wegstreckenentschädigung diejenigen Kosten in Abzug zu bringen, die er für die Fahrt zwischen Wohnung und Dienststelle ohnehin hätte aufbringen müssen, um seiner dienstlichen Anwesenheitspflicht zu genügen. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 A 10241/08.OVG | |
| Rechtsgebiete: | LRKG RP, LVO zu § 6 LRKG RP |
| Schlagworte: | Dienstreise, Ausgangs- und Endpunkt, Geschäftsort, Dienstort, Dienststelle, Dienststätte, Wegstreckenentschädigung, Fahrkosten, dienstlich veranlasste Mehraufwendungen, Kosten der allgemeinen Lebensführung, alternierende Telearbeit, häuslicher Telearbeitsplatz, Heimarbeitstag |
| Stichwort: | Wegstreckenentschädigung |
| Leitsatz: | Der häusliche Telearbeitsplatz des Beamten ist an den festgelegten Heimarbeitstagen Dienststätte im Sinne von § 2 Abs. 4 Satz 4 des Landesreisekostengesetzes Rheinland-Pfalz. Die Fahrkosten einer Dienstreise, die der zur Telearbeit berechtigte Beamte an einem Heimarbeitstag an seiner Wohnung antritt und beendet, sind in voller Höhe dienstlich veranlasste Mehraufwendungen. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 14.07 | |
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