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Wegstreckenentschädigung

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 2 A 11376/08.OVG vom 15.05.2009

Rechtsgebiete:LRKG
Schlagworte:Reisekostenrecht, Reiseweg, Wegstrecke, Reisekostenvergütung, Dienstreise, Reise zur dienstlichen Fortbildung, Fahrtkosten, Wegstreckenentschädigung, Dienstvereinbarung, Heimarbeit, Heimarbeitsplatz, Heimarbeitstag, häuslicher Arbeitsplatz, dienstlicher Arbeitsplatz, Wohnung, Wohnort, Dienstort, Dienststelle, Dienststätte, Geschäftsort, Dienstpflicht, Dienstleistung
Stichwort:Wegstreckenentschädigung
Leitsatz:Ein Heimarbeitsplatz ist die Dienststätte im Sinne von § 2 Abs. 4 Satz 4 Landesreisekostengesetz, wenn der Beamte seinen Dienst gewöhnlich entweder am Heimarbeitsplatz oder am jeweiligen Geschäftsort verrichtet. Besteht am Reisetag nicht ausnahmsweise eine Verpflichtung zur Anwesenheit in der Dienststelle, sind die Fahrtkosten einer von der Wohnung des Beamten angetretenen und beendeten Dienstreise in voller Höhe dienstlich veranlasste Mehraufwendungen (im Anschluss an BVerwG, NVwZ 2008, 1126).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 A 11376/08.OVG



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, PB 15 S 2635/07 vom 03.03.2009

Rechtsgebiete:BPersVG, BRKG, TGV
Schlagworte:Personalratsmitglied, Freistellung, Wegstreckenentschädigung, Einkommensteuer, Erstattung
Stichwort:Wegstreckenentschädigung
Leitsatz:Muss ein freigestelltes Mitglied des Bezirkspersonalrats für die ihm nach § 44 Abs. 1 Satz 2 BPersVG, § 15 BRKG (§ 22 BRKG a.F.), § 6 Abs. 1 Satz 1 TGV gewährte Wegstreckenentschädigung für die täglichen Fahrten zum Sitz des Bezirkspersonalrats Einkommensteuer entrichten, so ist die Dienststelle nach § 44 Abs. 1 Satz 1 BPersVG zum Ausgleich der dadurch entstandenen Belastung verpflichtet (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 27.01.2004 - 6 P 9.03 -, PersR 2004,152).
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, PB 15 S 2635/07

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 2 A 10241/08.OVG vom 09.06.2008

Rechtsgebiete:LRKG
Schlagworte:Wegstreckenentschädigung, Mehraufwendungen, Reisekostenerstattung, Reisekostenvergütung, Reisekosten, Dienstreise
Stichwort:Wegstreckenentschädigung
Leitsatz:Beginnt oder endet die Dienstreise eines Beamten statt an seinem Dienst- an seinem Wohnort, so sind bei der Berechnung der Wegstreckenentschädigung diejenigen Kosten in Abzug zu bringen, die er für die Fahrt zwischen Wohnung und Dienststelle ohnehin hätte aufbringen müssen, um seiner dienstlichen Anwesenheitspflicht zu genügen.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 A 10241/08.OVG

BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 14.07 vom 24.04.2008

Rechtsgebiete:LRKG RP, LVO zu § 6 LRKG RP
Schlagworte:Dienstreise, Ausgangs- und Endpunkt, Geschäftsort, Dienstort, Dienststelle, Dienststätte, Wegstreckenentschädigung, Fahrkosten, dienstlich veranlasste Mehraufwendungen, Kosten der allgemeinen Lebensführung, alternierende Telearbeit, häuslicher Telearbeitsplatz, Heimarbeitstag
Stichwort:Wegstreckenentschädigung
Leitsatz:Der häusliche Telearbeitsplatz des Beamten ist an den festgelegten Heimarbeitstagen Dienststätte im Sinne von § 2 Abs. 4 Satz 4 des Landesreisekostengesetzes Rheinland-Pfalz.

Die Fahrkosten einer Dienstreise, die der zur Telearbeit berechtigte Beamte an einem Heimarbeitstag an seiner Wohnung antritt und beendet, sind in voller Höhe dienstlich veranlasste Mehraufwendungen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 14.07


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